§ 42 Abs 3 ASVG
Der VwGH betont die gebotene Einräumung von Parteiengehör und die erforderliche Begründung der Schätzungsresultate und die Konkretisierung der Schätzungsmethode im Rahmen der Schätzung der Beitragspflicht.
VwGH 07.09.2005, 2003/08/0185