Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf einen Beitrag von Keul und setzt sich mit der Rechtswirkung der im Betreuungsplan zwischen AMS und Arbeitslosen getroffenen Vereinbarungen auseinander. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zur Zulässigkeit einseitiger Abweichungen Stellung und erläutert, unter welchen Voraussetzungen Sanktionen iSd § 10 AlVG verhängt werden dürfen.