§ 90 Abs 2 Z 1 B-KUVG
Unfälle auf dem Weg zu einer vom Wohnbereich getrennten Tiefgarage sind vom Schutzbereich des Unfallversicherungsrechts umfasst.
OGH 25.04.2006, 10 ObS 44/06b
§ 90 Abs 2 Z 1 B-KUVG
Unfälle auf dem Weg zu einer vom Wohnbereich getrennten Tiefgarage sind vom Schutzbereich des Unfallversicherungsrechts umfasst.
OGH 25.04.2006, 10 ObS 44/06b