§ 227a ASVG; Art 45 VO (EWG) 1408/71 ; Art 48 VO (EWG) 1408/71
Die in Spanien zur Erziehung der dort aufhältigen Kinder verbrachten Erziehungszeiten können bei der Bemessung des österreichischen Alterspensionsanspruchs nicht im Wege der Anrechnung berücksichtigt werden.