Art 48 EG; Art 49 EG; Art 50 EG; Art 152 Abs 5 EG; Art 22 VO (EWG) Nr 1408/71
Im Fall einer unverhältnismäßig langen Wartefrist auf eine Operation im Heimatstaat kann ein Kostenersatzanspruch bezüglich der im Ausland angefallenen Behandlungskosten geltend gemacht werden.