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Wiedereingliederungsmaßnahmen bei Arbeitslosen  

Arbeitsrecht - SozialrechtJudikaturASoK 2006, 372 Heft 10 v. 1.10.2006

Die Ablehnung der Ausfüllung eines Fragebogens im Rahmen eines vom AMS zugeteilten Wiedereingliederungs- bzw Umschulungskurses kann im konkreten Fall nicht als Vereitelung des Kurserfolges qualifiziert werden und rechtfertigt daher nicht die Sperre des Arbeitslosengeldes bzw Notstandshilfebezuges.

VwGH 28.06.2006, 2005/08/0027

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