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Aufschiebende Wirkung einer Bescheidbeschwerde im Kündigungsverfahren  

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2006, 400 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 85 Abs 3 VfGG; § 8 BEinstG

Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung für eine Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem die Kündigung durch den Arbeitgeber genehmigt wird, kann keine Rückgängigmachung der Rechtswirkungen einer bereits rechtsgültigen Kündigungserklärung bewirken.

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