Zusammenfassung: Der EuGH prüfte in der vorliegenden Entscheidung das Recht eines türkischen Staatsbürgers auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- und Gehaltsverhältnis gemäß dem Beschluß 1/80 vom 19.9.1980 (Assoziationsabkommen) und dessen Verlust wegen Inhaftierung
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 BeschlußNr 1/80 des Assoziationsrates