§ 82 lit f GewO
Der OGH setzte sich mit dem Entlassungstatbestand des § 82 lit f GewO und der Erheblichkeit eines Versäumnisses auseinander.
OGH 20.10.2004, 8 ObA 37/04f
§ 82 lit f GewO
Der OGH setzte sich mit dem Entlassungstatbestand des § 82 lit f GewO und der Erheblichkeit eines Versäumnisses auseinander.
OGH 20.10.2004, 8 ObA 37/04f