§ 82g GewO; ܧ 6 Abs 3 AÜG; § 105 Abs 3 ArbVG
Die Entscheidung behandelt die Frage, ob die sexuelle Belästigung und die Verwendung von ordinären Worten einen Entlassungsgrund nach § 82g GewO begründen können.
OGH 17.03.2004, 9 ObA 143/03z
§ 82g GewO; ܧ 6 Abs 3 AÜG; § 105 Abs 3 ArbVG
Die Entscheidung behandelt die Frage, ob die sexuelle Belästigung und die Verwendung von ordinären Worten einen Entlassungsgrund nach § 82g GewO begründen können.
OGH 17.03.2004, 9 ObA 143/03z