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OGH 17.03.2004, 9 ObA 143/03z

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2005, 73 - 74 Heft 2 v. 1.2.2005

§ 82g GewO; ܧ 6 Abs 3 AÜG; § 105 Abs 3 ArbVG

Die Entscheidung behandelt die Frage, ob die sexuelle Belästigung und die Verwendung von ordinären Worten einen Entlassungsgrund nach § 82g GewO begründen können.

OGH 17.03.2004, 9 ObA 143/03z

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