§ 27 Abs 1 AngG
Der OGH setzte sich mit Spaß-E-Mails einer Arbeitnehmerin auseinander, die aus diesem Grund entlassen wurde.
OGH 23.06.2004, 9 ObA 75/04a
§ 27 Abs 1 AngG
Der OGH setzte sich mit Spaß-E-Mails einer Arbeitnehmerin auseinander, die aus diesem Grund entlassen wurde.
OGH 23.06.2004, 9 ObA 75/04a