§ 29 ArbVG
Die Angestellten der S-Landes-Hypothekenbank können einen Anspruch auf Vorrückung geltend machen. Die Ermächtigung zur Gestaltung eines eigenen Besoldungsschemas erstreckt sich auf Vorrückungsbestimmungen.
OGH 08.10.2003, 9 ObA 52/03t
§ 29 ArbVG
Die Angestellten der S-Landes-Hypothekenbank können einen Anspruch auf Vorrückung geltend machen. Die Ermächtigung zur Gestaltung eines eigenen Besoldungsschemas erstreckt sich auf Vorrückungsbestimmungen.
OGH 08.10.2003, 9 ObA 52/03t