Zusammenfassung: Der Autor erläutert in seinem Beitrag, wie die Haftungsregelungen für arbeitnehmerschutzrechtliche bereiche im Verwaltungsstraf-, Zivil- und gerichtlichem Strafrecht ausgestaltet sind. Dabei setzt er sich auch mit der Frage auseinander, ob der Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder ein anderes vertretungsbefugtes Organ für Übertretungen oder Missachtungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können und nimmt zur Rechtsfigur des "verantwortlichen Beauftragten" Stellung. Weiters beschreibt der Verfasser den Anwendungsbereich der Haftungsprivilegierungsbestimmung und erörtert, unter welchen Voraussetzungen der Sozialversicherungsträger originäre Rückgriffsrechte geltend machen kann.