Zusammenfassung: Der Autor erläutert, welche Rechtsfolgen die Nichtoffenlegung des Behindertenstatus gegenüber dem Dienstgeber nach sich zieht. Dabei prüft er, ob der Kündigungsschutz des begünstigten Behinderten auch im Fall der Nichtoffenlegung der Behinderteneigenschaft besteht und ob dieser Kündigungsentschädigungs- oder Entgeltfortzahlungsansprüche geltend machen kann. Weiters beschreibt der Verfasser die Rechtslage im Fall der nachträglichen Einwilligung des Behindertenausschusses und nimmt zur Möglichkeit der Zugrundelegung von § 1155 ABGB Stellung.