§ 5 ASVG; § 471 ASVG
Auch unregelmäßig Beschäftigte, deren Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze unterschreiten, sind bei der Prüfung einer Verpflichtung zur Zahlung des pauschalierten Dienstgeberbeitrages einzubeziehen.
VwGH 21.04.2004, 2000/08/0004
§ 5 ASVG; § 471 ASVG
Auch unregelmäßig Beschäftigte, deren Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze unterschreiten, sind bei der Prüfung einer Verpflichtung zur Zahlung des pauschalierten Dienstgeberbeitrages einzubeziehen.
VwGH 21.04.2004, 2000/08/0004