§ 4 Abs 4 EFZG
Die Übermittlung einer Handy-Kurzmitteilung ist als ordnungsgemäße Meldung einer Dienstverhinderung zu qualifizieren.
OGH 16.10.2003, 8 ObA 92/03t
§ 4 Abs 4 EFZG
Die Übermittlung einer Handy-Kurzmitteilung ist als ordnungsgemäße Meldung einer Dienstverhinderung zu qualifizieren.
OGH 16.10.2003, 8 ObA 92/03t