§ 2 DHG; § 4 DHG
Der OGH erläutert, dass ein Regressanspruch des Arbeitgebers gegen den Dienstnehmer für vorgenommene Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungshandlungen besteht, wobei die deliktischen Ersatzansprüche aus diesen Eigenschäden jedoch, bei fehlender gerichtlicher Einforderung, binnen 6 Monaten verfallen.