Zusammenfassung: Der Autor gibt in seinem Beitrag eine Übersicht über maßgebliche bilaterale Übereinkommen, die die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Beitragspflicht konkretisieren. Dabei nimmt er auch zur Anwendung und Zielsetzung der Wanderarbeitnehmerverordnung Stellung.
Rechtsgrundlagen: VO (EWG)Nr 1408/71; § 3 Abs 2 lit d ASVG