§ 2 Abs 4 AuslBG; § 28 AuslBG
Die Beschäftigung eines ausländischen Gesellschafters einer OEG ist bis zur Erwirkung eines Feststellungsbescheids ohne Bewilligung der Arbeitsmarktbehörde nicht zulässig.
VwGH 25.02.2004, 2001/09/0037
§ 2 Abs 4 AuslBG; § 28 AuslBG
Die Beschäftigung eines ausländischen Gesellschafters einer OEG ist bis zur Erwirkung eines Feststellungsbescheids ohne Bewilligung der Arbeitsmarktbehörde nicht zulässig.
VwGH 25.02.2004, 2001/09/0037