§ 1151 ABGB
Auch wenn der Vertrag Elemente eines Werk- und eines Arbeitsvertrags aufweist, ist arbeitsrechtlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis anzunehmen.
OGH 13.11.2003, 8 ObA 107/03y
§ 1151 ABGB
Auch wenn der Vertrag Elemente eines Werk- und eines Arbeitsvertrags aufweist, ist arbeitsrechtlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis anzunehmen.
OGH 13.11.2003, 8 ObA 107/03y