§ 3 Abs 1 AVRAG
Die Regelungen des AVRAG sind auch bei gesetzlich normierten Vermögensübergängen zugrundezulegen.
OGH 07.05.2003, 9 ObA 45/03p
§ 3 Abs 1 AVRAG
Die Regelungen des AVRAG sind auch bei gesetzlich normierten Vermögensübergängen zugrundezulegen.
OGH 07.05.2003, 9 ObA 45/03p