§ 261 Abs 4 ASVG; Art 7 B-VG; RL 79/7/EWG ; Art 2 StGG
Die Abschlagsbestimmung des § 261 Abs 4 ASVG, die für Frauen und Männern unterschiedlich gestaltet ist, steht mit den Vorgaben der Gleichbehandlungsrichtlinie in Einklang und ist verfassungskonform.
OGH 14.01.2003, 10 ObS 353/02p