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OGH 01.07.2003, 10 ObS 164/03w

Aus der akuellen RechtsprechungSozialversicherungsrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 141 - 142 Heft 4 v. 1.4.2004

§ 175 Abs 4 ASVG; § 175 Abs 5 ASVG

Ein Freizeitunfall eines Schülers, der auf das unsachgemäße Hantieren mit Sprengmitteln zurückzuführen ist, ist auch dann nicht vom Schutzbereich des Unfallversicherungsrechts gedeckt, wenn die diesbezüglichen Herstellungsunterlagen von seinem Chemielehrer bereit gestellt wurden.

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