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OGH 04.06.2003, 9 ObA 3/03m

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 100 - 101 Heft 3 v. 1.3.2004

§ 89 ArbVG

Der OGH erörtert, dass der Betriebsrat keine unmittelbare Zugriffsbefugnis zu EDV-mäßig gespeicherten Arbeitnehmerdaten besitzt, sondern nur einen Ausdruck derselben fordern kann.

OGH 04.06.2003, 9 ObA 3/03m

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