§ 69 Abs 2 Bahn-BetriebsverfassungsG
Der OGH nimmt zu den Mitwirkungsrechten im Bahn-Betriebsverfassungsgesetz Stellung und erörtert, dass die Disziplinarordnung der Bundesbahn als Betriebsvereinbarung zu qualifizieren ist.
OGH 22.05.2003, 8 ObA 8/03i