Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag, welche sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten neben der An- und Abmeldung bei Antritt und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sonst noch zu berücksichtigen sind. Dabei prüft er zB das Erfordernis einer Meldung bei urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers, bei Gewährung einer Urlaubsersatzleistung, Ableistung des Präsenzdienstes, bei unentschuldigtem Fernbleiben des Arbeitnehmers oder im Mutterschutz der Arbeitnehmerin. Weiters erläutert er, unter welchen Voraussetzungen Meldefristen erstreckt werden können und nimmt zu den Meldepflichten der Dienstnehmer Stellung.