§ 23 AngG
Der OGH erörtert, dass ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Aussetzung von 25 Tagen zwischen zwei Arbeitsverträgen nicht mehr als ununterbrochen angesehen werden kann.
OGH 19.03.2003, 9 ObA 21/03h
§ 23 AngG
Der OGH erörtert, dass ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Aussetzung von 25 Tagen zwischen zwei Arbeitsverträgen nicht mehr als ununterbrochen angesehen werden kann.
OGH 19.03.2003, 9 ObA 21/03h