§ 105 Abs 3 ArbVG
Der OGH prüft, ob der Arbeitgeber vor der Kündigung des Arbeitnehmers diesem im Rahmen seiner sozialen Fürsorgepflicht eine Ersatzarbeitsstelle anbieten muss.
OGH 10.04.2003, 8 ObA 204/02m
§ 105 Abs 3 ArbVG
Der OGH prüft, ob der Arbeitgeber vor der Kündigung des Arbeitnehmers diesem im Rahmen seiner sozialen Fürsorgepflicht eine Ersatzarbeitsstelle anbieten muss.
OGH 10.04.2003, 8 ObA 204/02m