Art 1 RL 77/187/EWG ; § 3 Abs 1 AVRAG;
Der Autor beschreibt die Ausgangslage und die Argumentationslinie des EuGH in der Rechtssache Abler, in der der EuGH darlegte, dass die Nutzung wesentlicher Betriebsmittel durch einen Neuübernehmer einer Spitalsküche auch dann einen Betriebsübergang begründet, wenn der Übernehmer seine fehlende Bereitschaft zur Übernahme des Küchenpersonals klargestellt hat.