Pkt 7 h RahmenkollV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe
Von der Leistung der Dienstkleidungspauschale kann nur im Fall einer schriftlichen, für den Lehrling vorteilhafteren schriftlichen Vereinbarung abgesehen werden.
OGH 22.01.2003, 9 ObA 220/02x