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OGH 13.02.2003, 8 ObA 6/03w

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 26 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 42 Abs 2 Z 1 Wr VertragsbedienstetenO; § 42 Abs 2 Z 5 Wr VertragsbedienstetenO

Der OGH erläutert, welche Handlungen eines Vertragsbediensteten als grobe Dienstpflichtverletzung qualifiziert werden können.

OGH 13.02.2003, 8 ObA 6/03w

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