§ 8 BEinstG
Die Nichtoffenlegung der Behinderteneigenschaft rechtfertigt bei sonst ordnungsgemäßer Leistung die Entlassung des behinderten Arbeitnehmers nicht.
OGH 02.04.2003, 9 ObA 240/02p
§ 8 BEinstG
Die Nichtoffenlegung der Behinderteneigenschaft rechtfertigt bei sonst ordnungsgemäßer Leistung die Entlassung des behinderten Arbeitnehmers nicht.
OGH 02.04.2003, 9 ObA 240/02p