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OGH 17.12.2003, 9 ObA 136/03w

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2004, 410 Heft 11 v. 1.11.2004

§ 37 ArbVG; § 38 ArbVG; § 105 Abs 3 ArbVG

Der OGH legt dar, dass allein der Betriebsrat und nicht der Dienstnehmer für eine Fortführung eines Kündigungsanfechtungsverfahrens verantwortlich zeichnet, auch wenn der Dienstnehmer schuldhaft einen Vergleichsvertrag mit dem Dienstgeber nicht erfüllte.

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