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Verfall von Überstundenentgelt

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzThomas RauchASoK 2004, 352 - 355 Heft 10 v. 1.10.2004

§ 19f Abs 2 AZG; § 15 ArbVG;

Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass eine kollektivvertraglich normierte Verfallsfrist bei einer fehlenden zeitlichen Fixierung des Ausgleichszeitpunkts für Überstunden im Rahmen einer Zeitausgleichsvereinbarung auch schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Gang gesetzt werden kann.

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