§ 105 Abs. 3 ArbVG
Der OGH arbeitete Kriterien auf, die zur Untersuchung herangezogen werden können, ob durch eine Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden können.
OGH 19.09.2002, 8 ObA 25/02p
§ 105 Abs. 3 ArbVG
Der OGH arbeitete Kriterien auf, die zur Untersuchung herangezogen werden können, ob durch eine Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden können.
OGH 19.09.2002, 8 ObA 25/02p