Der VwGH setzte sich mit der Weigerung einer Alleinerzieherin auseinander, die eine Stelle als Buffetkassierin, die ihr vom AMS angeboten wurde und die im 3-Schichtbetrieb tätig sein sollte, ablehnte. Daraufhin wurde ihr die Auszahlung der Notstandshilfe für 6 Wochen verwehrt.
VwGH 23.04.2003, 2002/08/0275