§ 6 Abs. 3 UrlG; § 8 Abs. 1 AngG; § 2 Abs. 4 Generalkollektivvertrag betreffend die Berechnung des Entgelt gemäß § 6 UrlG
Der OGH setzte sich mit der Berechnung des Urlaubsentgeltanspruchs eines Arbeitnehmers auseinander. Weiters ging er auf die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung nach § 8 Abs 1 AngG ein.