§ 19 Abs. 2 AngG
Der OGH hielt fest, daß eine Probedienstverhältnis vor Antritt durch einseitige Erklärung ohne weitere Rechtsfolgen aufgelöst wernde kann.
OGH 02.10.2002, 9 ObA 211/02y
§ 19 Abs. 2 AngG
Der OGH hielt fest, daß eine Probedienstverhältnis vor Antritt durch einseitige Erklärung ohne weitere Rechtsfolgen aufgelöst wernde kann.
OGH 02.10.2002, 9 ObA 211/02y