§ 27 Z 1 AngG
Der OGH beschäftigte sich mit dem Fall eines Arbeitnehmers, der trotz eines Strafverfahrens vom Arbeitgeber weiter beschäftigte wurde, ohne daß dieser ausdrücklich auf die Entlassung verzichtet hatte.
OGH 13.03.2002, 9 ObA 54/02k
§ 27 Z 1 AngG
Der OGH beschäftigte sich mit dem Fall eines Arbeitnehmers, der trotz eines Strafverfahrens vom Arbeitgeber weiter beschäftigte wurde, ohne daß dieser ausdrücklich auf die Entlassung verzichtet hatte.
OGH 13.03.2002, 9 ObA 54/02k