§ 105 Abs. 1 ArbVG
Der OGH hielt fest, daß zwischen der Verständigung nach § 105 Abs 1 ArbVG und der Kundigungserklärung eine sachlicher und auch zeitlicher Zusammenhang bestehen muß.
OGH 07.03.2002, 8 ObA 233/01z
§ 105 Abs. 1 ArbVG
Der OGH hielt fest, daß zwischen der Verständigung nach § 105 Abs 1 ArbVG und der Kundigungserklärung eine sachlicher und auch zeitlicher Zusammenhang bestehen muß.
OGH 07.03.2002, 8 ObA 233/01z