§ 1a dAEntG; RL 96/71/EG
Leitner geht auf die Klage der Kommission gegen Deutschland vom 25.9.2002 ein wegen Verstoß gegen Art 49 EG und auf das Vorabentscheidungsverfahren des BAGs vom 6.11.2002 zur Haftung des Generalunternehmers nach § 1a AEntG. Er prüft, ob die Diskriminierung nichtdeutscher Unternehmen bei der Arbeitnehmerentsendung im Hinblick auf die Entsende-RL 96/71/EG gegeben ist.