§ 2 Abs. 13 GewO; § 7 GewO
Der OGH hielt fest, daß im Fall einer ausgeübten Tätigkeit, die mit der Gewerbeberechtigung des Arbeitgebers nichts zu tun hatte, das Gericht die Anwendbarkeit des Kollektivvertrags zu beurteilen hat.
OGH 29.08.2002, 8 ObA 192/01w