§ 90 B-KUVG
Unfälle im Rahmen von Veranstaltungen, an denen aufgrund einer dienstlichen Anordnung teilgenommen wird, unterliegen dem Unfallversicherngsschutz.
OGH 30.04.2002, 10 ObS 109/02f
§ 90 B-KUVG
Unfälle im Rahmen von Veranstaltungen, an denen aufgrund einer dienstlichen Anordnung teilgenommen wird, unterliegen dem Unfallversicherngsschutz.
OGH 30.04.2002, 10 ObS 109/02f