Pkt. 17 lit. b des KV für das Hotel- und Gastgewerbe
Das Vorliegen eines befristeten Beschäftigngverhältnisses setzt im Anwendungsbereich des Kollektivvertrags für das Hotel- und Gastgewerbe die kalendermäßige Konkretisierung des Beediungstages und des Beginntages voraus.
OGH 13.03.2002, 9 ObA 55/02g