§ 18 PTSG; § 19 PTSG
Die vormaligen Vertragsbediensteten der Post erlangen nach der Gründung der Post & telekom AG den Status von Arbeitern und angestellten; das vertragsbedienstetenrecht stellt den Inhatl der Einzelarbeitsverträge und Vertragsschablone dar.
OGH 18.04.2002, 8 ObA 162/01h