§ 10 AZG; § 5 Abs. 1 des KV für Angestellte der Banken und Bankiers
Die freiwillige Anrechnung von Vordienstzeiten ist im Anwendungsbereich des KV für Angestellte der Banken und Bankiers als überkollektivvertragliche Lohnzahlung zu qualifizieren und daher bei der Deckungsrechnung zu berücksichtigen.