§ 18 Abs. 8 AIVG
Die Schließung des Betriebes während des Karenzurlaubs steht der Inanspruchnahme des Ausbildungsarbeitslosengeldes entgegen.
VwGH 04.04.2002, 97/08/0468-6
§ 18 Abs. 8 AIVG
Die Schließung des Betriebes während des Karenzurlaubs steht der Inanspruchnahme des Ausbildungsarbeitslosengeldes entgegen.
VwGH 04.04.2002, 97/08/0468-6