§ 36 Abs. 2 Z 1 AngG (alte Fassung)
Der OGH ging auf Konkurrenzklausel ein, die länger als 1 Jahr nach Ende des Arbeitsverhältnisses dauern sollte.
OGH 13.11.2002, 9 ObA 122/02k
§ 36 Abs. 2 Z 1 AngG (alte Fassung)
Der OGH ging auf Konkurrenzklausel ein, die länger als 1 Jahr nach Ende des Arbeitsverhältnisses dauern sollte.
OGH 13.11.2002, 9 ObA 122/02k