Zusammenfassung: Müller geht auf die Sozialversicherungspflicht von verschiedenen, nicht im Kollektivvertrag enthaltenen oder überhöht ausbezahlten Zulagen ein.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 4 ASVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Müller geht auf die Sozialversicherungspflicht von verschiedenen, nicht im Kollektivvertrag enthaltenen oder überhöht ausbezahlten Zulagen ein.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 4 ASVG
Schlagwörter: