Zusammenfassung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen behaupteten Schaden im Rahmen der Entlassung des Arbeitnehmers hinreichend zu konkretisieren.
Rechtsgrundlagen: § 27 Z 1 AngG; § 1 OHG
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Zusammenfassung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen behaupteten Schaden im Rahmen der Entlassung des Arbeitnehmers hinreichend zu konkretisieren.
Rechtsgrundlagen: § 27 Z 1 AngG; § 1 OHG
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