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Entlassung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 277 Heft 8 v. 1.8.2002

Zusammenfassung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen behaupteten Schaden im Rahmen der Entlassung des Arbeitnehmers hinreichend zu konkretisieren.

Rechtsgrundlagen: § 27 Z 1 AngG; § 1 OHG

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